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| Die für den Laien kaum noch zu durchschauende Angebotsvielfalt
des Versicherer-Anbietermarktes hat in den letzten Jahren die Position des Versicherungsmaklers bestätigt und
gefördert. |
zur Firmengeschichte
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Erläuterung zum Maklerauftrag
Mit der Unterzeichnung des Maklerauftrages geben Sie uns die unbeschränkte Vollmacht,
Versicherungen für Sie abzuschließen oder für Sie zu kündigen.
Diese Vollmacht gilt nur für das Verhältnis zwischen den Versicherungsgesellschaften und uns.
In diesem Verhältnis muss die Vollmacht unbeschränkt sein, weil andernfalls die
Versicherungsgesellschaft in jedem Einzelfall bei Ihnen Nachfragen müsste, ob unsere Tätigkeit
mit Ihrem Wunsch übereinstimmt.
Der Maklerauftrag ist ein Verwaltungsinstrument, um den täglichen Umgang mit den
Gesellschaften ohne Ihre Hilfe durchführen zu können.
Im Verhältnis zwischen Ihnen und uns gilt ausschließlich das von Ihnen erteilte
Auftragsverhältnis.
Wir dürfen nur dann einen Versicherungsvertrag kündigen oder neu abschließen, wenn dieses von
Ihnen ausdrücklich gewünscht und wir damit beauftragt sind. Wenn Sie mit unserem Tun nicht
einverstanden sind, müssten wir Ihnen den von Ihnen erteilten Auftrag nachweisen. Wenn uns dies
nicht gelingt, hätten wir als Vertreter ohne Vertretungsvollmacht gehandelt. Die von uns
getroffene Maßnahme wäre für Sie nicht bindend, weder uns noch der Versicherungsgesellschaft
gegenüber.
Mittels eines von Ihnen erteilten Maklerauftrages haben wir die Möglichkeit, auch bereits
bestehende und den gegenwärtigen Ansprüchen gerecht werdende Versicherungsverträge zu betreuen.
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